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   BGH, 11.11.1975 - 1 StR 565/75   

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BGH, 11.11.1975 - 1 StR 565/75 (https://dejure.org/1975,7588)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1975 - 1 StR 565/75 (https://dejure.org/1975,7588)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75 (https://dejure.org/1975,7588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung ohne Vorliegen einer Konfliktlage - Voraussetzungen einer Strafausetzung - Berücksichtigung eines nach der Tat liegenden Verhaltens als tatbezogenes bzw. personenbezogenes besonderes Merkmal im Rahmen der Strafaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 11.11.1975 - 1 StR 565/75
    Es geht zutreffend davon aus, daß eine Strafaussetzung nicht nur bei Vorliegen einer Konfliktslage in Betracht kommt (UA S. 40); das Urteil läßt andererseits auch erkennen, daß die Jugendkammer die §§ 56 Abs. 2 StGB, 21 Abs. 2 JGG als Ausnahmevorschriften angesehen hat (so BGHSt 24, 3, 5; 24, 362; 25, 142, 144).

    Die außerdem vorausgesetzten (BGHSt 24, 3, 4) besonderen Umstände in der Tat lassen sich von den persönlichkeitsbezogenen Umständen häufig nicht scharf trennen (BGH DRiZ a.a.O.); das ist auch hier der Fall, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat (UA S. 46).

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 11.11.1975 - 1 StR 565/75
    Es geht zutreffend davon aus, daß eine Strafaussetzung nicht nur bei Vorliegen einer Konfliktslage in Betracht kommt (UA S. 40); das Urteil läßt andererseits auch erkennen, daß die Jugendkammer die §§ 56 Abs. 2 StGB, 21 Abs. 2 JGG als Ausnahmevorschriften angesehen hat (so BGHSt 24, 3, 5; 24, 362; 25, 142, 144).
  • BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil -

    Auszug aus BGH, 11.11.1975 - 1 StR 565/75
    Als besondere Umstände in der Person der Angeklagten durfte die Jugendkammer auch solche ansehen, die nach der Tat eingetreten sind (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1973 - 4 StR 565/73, bei Dallinger MDR 1974, 365; BGH DRiZ 1974, 62).
  • BGH, 22.11.1973 - 4 StR 536/73

    Verzahnung der maßgebenden Gesichtspunkte für die Strafaussetzung der

    Auszug aus BGH, 11.11.1975 - 1 StR 565/75
    Das Gesetz meint außergewöhnliche Fälle, die trotz ihres Unrechts- und Schuldgehalts wegen der sie begleitenden und der in der Täterpersönlichkeit liegenden außerordentlichen Umstände insgesamt betrachtet noch in einem (verhältnismäßig) so milden Licht erscheinen, daß die Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann (BGH GA 1973, 84; Urteil vom 22. November 1973 - 4 StR 536/73).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 706/74

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 11.11.1975 - 1 StR 565/75
    Mit dieser Begründung hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 - die Aussetzung zur Bewährung aufgehoben; er hatte ausgeführt, daß die besonderen Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit der Täter bisher nicht dargelegt seien.
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann die Vollstreckung ausgesetzt werden, wenn nicht nur die Sozialprognose günstig ist, sondern auch besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; BGH DRiZ 1974, 62; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; BGH, Urt. vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75).

    Die Abgrenzungsformel der "besonderen Umstände" besagt eindeutig nur, daß "gewöhnliche", "durchschnittliche", "allgemeine", "nur einfache" Strafmilderungsgründe eine Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 2 StGB nicht rechtfertigen (BGH DRiZ a.a.O.; BGH, Urt. vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75 - Römer a.a.O. S. 451, 453).

    Das folgt aus der Ermessensfreiheit, die sich aus der Unbestimmtheit und Fallbezogenheit des Begriffs der "besonderen Umstände" ergibt (vgl. BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW a.a.O.; BGH, Urteile vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75 - Römer a.a.O. S. 451, 454).

    Die Umstände der einen Gruppe lassen sich nicht scharf von denen der anderen Gruppe trennen (BGH DRiZ a.a.O.; BGH NJW a.a.O.; BGH, Urt. vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75).

  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 699/78

    Fahrlässiger Vollrausch - Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und

    Daß es sich hier um eine erst nach der Tat eingetretene Besonderheit in der Person des Täters handelt, ist für die Anwendung des § 21 Abs. 2 JGG ohne Belang (BGH bei Dallinger MDR 1974, 365; DRiZ 1974, 62; Urteil vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75 -, Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78).
  • BGH, 15.01.1980 - 1 StR 767/79

    Versagung der Strafaussetzung auf Bewährung - Gesamtwürdigung der in der Tat und

    Die Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Angeklagten lassen sich in aller Regel nicht scharf voneinander trennen, so daß es insoweit letztlich auf eine Gesamtwertung ankommt (BGH DRiZ 1974, 62; 1 StR 103/75 vom 29. April 1975; 1 StR 565/75 vom 11. November 1975; 4 StR 137/76 von 29. April 1976 = NJW 1976, 1413).
  • BGH, 18.05.1976 - 1 StR 141/76

    Begriff der Gewerbsmäßigkeit beim Tatbestand der Hehlerei - Bewertung der

    Gewöhnliche Strafmilderungsgründe reichen nicht aus (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 362; 25, 142, 144; BGH, Urt. vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75 - Dreher, StGB 36. Aufl. § 56 Rdn. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.04.1979 - 2 StR 80/79

    Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung mit einem Vergehen gegen das

    Zwar bietet das Urteil keinen Anhalt dafür, daß das Schwurgericht den Begriff der "besonderen Umstände" im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75 - und vom 20. Januar 1976 - 1 StR 799/75 -) verkannt hat.
  • BGH, 11.05.1977 - 2 StR 135/77

    Auslegung des Merkmals der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2

    Vielmehr sind unter ihnen nur außergewöhnliche Gründe zu verstehen (BGH, Urteile vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 - und vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75 -).
  • BGH, 02.08.1978 - 2 StR 175/78

    Erfordernis der Teilnahme des Vertreters der Jugendgerichtshilfe während der

    Angesichts der auf Seite 60 UA erörterten Strafzumessungsgesichtspunkte erweist sich die Verneinung eines außergewöhnlichen Falles, wie er Voraussetzung für die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB wäre (vgl. BGH, Urt. v. 11. November 1975 - 1 StR 565/75 -), als rechtlich unbedenklich.
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